Einkommensteuer
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Die Einkommensteuer ist eine Steuer die von der Landesregierung erhoben wird und abgezogen wird, wenn ein Geschäftsführer Geld aus einem Firmenkonto entnimmt. Sie wird ebenfalls von den Löhnen der Arbeieter abgezogen. Das Steueraufkommen wird der Staatskasse zugeführt. |
- Beispiel 1
- Wenn ein Geschäftsführer 100 CC aus einer Nahrungsmittelfirma entnimmt, und die Einkommensteuerrate für Nahrungsmittelfirmen 5% beträgt, dann erhält der Geschäftsführer 95 CC.
- Beispiel 2
- Wenn ein Arbeiter bei einem Lohn von 5,00 CC für eine Nahrungsmittelfirma arbeitet, und die Einkommensteuerrate für Nahrungsmittelfirmen 5% beträgt, dann würde der Arbeeiter 4,75 CC für seine Arbeit erhalten.
Steuerraten können eingesehen werden, in dem auf dem Wirtschaftsreiter auf Landesstatistik geklickt wird.