Strasbourg Treaty/Deutsch

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Artikel I: Erklärung der Absichten

Dieses Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Frankreich geht einher mit den MPPs zwischen diesen drei Staaten. Alle Parteien unterschreiben es mit gutem Willen und Absichten, um die guten Beziehungen der Vergangenheit auch in Zukunft aufrecht zu erhalten

Artikel II: Souveränität

Alle drei Staaten akzeptieren die Verantwortung die Souveränität der anderen Staaten zu respektieren. Keiner sollte sich in die Angelegenheiten der anderen einmischen, ob extern oder intern, außer dem wurde in diesem Abkommen oder von den aktuellen CPs der Staaten zugestimmt.

Artikel III: Gewaltverzicht

a) Das Vereinigte Königreich, Deutschland und Frankreich stimmen zu, sich nicht gegenseitig anzugreifen. Kein offener Krieg sollte zwischen dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Frankreich gestartet werden, mit Ausnahme von Trainingskriegen und Regionentauschs, die von den CPs der Beteiligten Staaten offiziell bestätigt sind. b) Keine der Nationen darf Beistand irgendeiner Form, ob militärisch oder wirtschaftlich, in einem Angriff auf eine der anderen Nationen leisten. Als militärischer Beistand versteht sich der Einsatz von Soldaten oder die Unterstützung feindlicher Soldaten. Wirtschaftlicher Beistand versteht sich als die Spende von Geld oder das Zukommen lassen von Geld an einen Feind. c) Wenn Notwendig sollte ein MPP zwischen dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Frankreich erneuert werden. Die Kosten für alle MPPs werden 50/50 geteilt. Sollte eine der beteiligten Seiten nicht genug Mittel haben um die Kosten zu decken, soll die andere Seite einen zinsfreien Darlehen von 100 Gold anbieten, vorausgesetzt das ist finanziell möglich, exklusiv für die Erneuerung des MPPs. d) Keiner der Staaten sollte versuchen in einem PTO (unten definiert) von einem der anderen Staaten teilzunehmen.

Artikel IV: Militärbündnis

a) Das Vereinigte Königreich, Deutschland und Frankreich sollten sich gegenseitig mit vollem militärischem Engagement helfen, sollte einer der Staaten angegriffen werden. Das beinhaltet die Verteidigung einer Invasion (unten definiert) und politische Übernahmen. b) Sollte ein Widerstandskrieg in einer der ursprünglichen Regionen des Vereinigten Königreichs, Deutschlands oder Frankreichs gestartet werden, sollten die anfangs nicht involvierten Staaten über die dazugehörigen Hintergründe des Widerstandskrieges informiert werden, außerdem sollten sie mindestens eine Stunde vor irgendwelchen Angriffshandlungen informiert werden. Alle drei Nationen müssen in jeglichen Widerstandskriegen auf ursprünglichem Boden einer Nation helfen die Region zu befreien, die Hilfe wird von dem Unterzeichner, dem ursprünglich diese Region gehörte, angefordert. c) Wenn eine Nation PTOed wird, müssen die anderen Nationen ATO Kräfte bereitstellen, sofern angefragt. d) Es sollte im besten Interesse der 3 Länder stehen, den Handel aufrecht zu erhalten. Keines der Länder sollte den Handel verhindern oder erschweren, ob durch Kontakt zu den Geschäftsführern oder ein Embargo. e) Sollte das Vereinigte Königreich, Deutschland oder Frankreich an Informationen gelangen, die die Sicherheit eines der anderen Länder beeinflussen könnte, müssen sie diese teilen. Diese Informationen müssen in den Kongressräumen jeder Nation oder zwischen dem ausführendem Personal (MoD's and CP's) gehalten werden, abhängig von dem Grad der Vertraulichkeit.

Artikel VI: Unterschriftsbedingungen

Alle drei Nationen müssen dieses Abkommen im Kongress bestätigen. Jede Nation muss eine 50%+1 Mehrheit erreichen und die Abstimmung muss für mindestens 24 Stunden laufen. Nach der Bestätigung dieses Abkommens müssen alle drei Präsidenten das Abkommen unterzeichnen, einen Artikel in einer offiziellen Regierungszeitung veröffentlichen und das Abkommen sollte alle sechs Monate überdacht werden.

Artikel VII: Strafen

a) Sollte eine Nation eine der anderen Nationen ohne Zustimmung angreifen, muss sie 250 Gold pro angegriffener Region zahlen. b) Sollte eine Nation wissentlich und vorsätzlich helfen einen Angriff auf einen der anderen Vertragspartner durch einen Regionentausch zu starten, muss die beteiligte Nation 125 Gold für jede getauschte Region zahlen. c) Sollte ein Land von einer fremden PTO-Gruppe geführt werden, wird dieser Artikel nicht berücksichtigt. d) Sollten zwei der Unterzeichner einen Regionentausch organisieren und genehmigen, wird dieser Artikel nicht berücksichtigt. e) Sollten zwei der Unterzeichner einen Trainingskrieg organisieren und genehmigen, wird dieser Artikel nicht berücksichtigt. f) Sollte ein Präsident ragier-quittieren und eine der beiden anderen Nationen angreifen und er wird innerhalb von einer Woche abgesetzt, werden keine Strafen ausgesprochen. Allerdings sollten die anderen Mitglieder zur Verteidigung des angegriffenen Staates eilen.

Artikel VIII: Beziehungen

a) In einem Versuch eine noch bessere und freundliche Umgebung zwischen den Unterzeichnern zu erzeugen, wird ein gemeinsamer IRC Channel erstellt, #euro auf dem Rizon Netzwerk, in dem die CPs der Unterzeichnenden Staaten '&' Status haben werden. b) Es wird außerdem ein monatliches Treffen abgehalten, in dem Ideen zur Verbesserung aller Bereiche der Länder ausgetauscht werden, vom Machterhalt bis zum Militär. Es wird einen wechselnden Gastgeber dieser Treffen geben, im ersten Monat (März 2011) wird das Vereinigte Königreich der Gastgeber sein, dann Frankreich und dann Deutschland, in dieser Reihenfolge bleibend. Die Pflicht des Gastgebers des Treffens wird es sein, das Treffen vorzubereiten und alle nicht vertraulichen Informationen nach dem Treffen in einem zusammenfassenden Artikel zu veröffentlichen. c) Sollte Deutschland es wollen, werden Frankreich und das Vereinigte Königreich sich bemühen sich für ihren Eintritt in die Allianz PANAM einzusetzen. d) Dieses Abkommen beeinflusst keinesfalls die Verpflichtungen der Mitglieder gegenüber ihren Allianzen.

Definitionen

a) PTO - eine politische Übernahme (=Political Take Over) ist die Absicht eines feindlichen Landes Wähler in einem Versuch die Mehrheit des Kongresses zu erlangen oder ihren eigenen feindlichen Kandidaten bei den Präsidialwahlen aufzustellen in das Land zu bringen. b) Invasion - Eine Invasion ist definiert durch den Akt eines feindlichen Landes, eine der Regionen des Vereinigten Königreiches, Deutschland oder Frankreich anzugreifen. c) Trainingskrieg - Ein Krieg, der von zwei der Unterzeichner genehmigt wurde, um den Natural Enemy Bonus für ihre Bürger bereitzustellen. d) Regionentausch - Ein Abkommen zwischen zwei der Unterzeichner um Regionen zu tauschen oder mieten, um einen gemeinsamen strategischen oder wirtschaftlichen Vorteil zu erreichen.