ONE Alliance Charter/Deutsch

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Die Satzung von ONE

1. Souveränität

Mitgliedsstaaten haben das Recht auf Kontrolle und Besitz aller ihrer ursprünglichen Regionen, die ihnen von eRepublik zugesprochen wurden. Jede Inbesitznahme oder jeder Angriff auf eine ursprüngliche Region der Mitgliedsnationen wird als Akt der Aggression angesehen. Sofern keine offizielle Ankündung dieser Mitgliedsnation auf Abtretung dieser Region gegeben wurde, wird der Aggressor von allen Mitgliedsnationen aus dieser Region mit allen strategischen Anstrengungen zurückgedrängt und abgewehrt.

2. Sicherheit

Mitgliedsstaaten haben das Recht, die souveränen Regierungen der Mitgliedsnationen zu sichern. Jede Anstrengung oder Aktion von Personen, die entweder unbekannt sind oder Vertreter einer ausländischen Entität sind und versuchen, die souveräne Regierung der Mitgliedsnation zu untergraben, werden durch koordinierten Widerstand aller Mitgliedsnationen abgewehrt.

3. Wirtschaftliche Angelegenheiten

Mitgliedsstaaten haben das Recht, die Wirtschaft zu stabilisieren und abzusichern. Handel und wirtschaftliche Koordination zwischen den Mitgliedsstaaten wird gefördert und jede Anstrengung, die Wirtschaft zu destabilisieren, wird auf koordinierten Widerstand aller Mitgliedsnationen stoßen.

4. Förderungen für Mitgliedsnationen

Mitgliedsstaaten haben das Recht auf eine qualitativ hochwertige und defensive Infrastruktur. Alle Mitgliedsstaaten gewährleisten koordiniert die Sicherheit aller Mitgliedsnationen durch Bereitstellung von Krankenhäusern, Verteidigungssystemen und militärischen Unternehmen.

5. Diplomatie

Mitgliedsstaaten haben das Recht, positive Beziehungen zu anderen Mitgliedsstaaten herzustellen und aufrecht zu erhalten. Alle Mitgliedsstaaten sollen eine positive Kommunikation sowohl auf Regierungs- und Medien-Ebene zwischen allen Mitgliedsstaaten gewährleisten.

6. Demokratie

Mitgliedsstaaten haben das Recht auf gleichberechtigte Stimmenabgabe und Beteiligung innerhalb der Allianz. Mitgliedsstatten behalten das Recht auf eine eigene Gerichtsbarkeit für Angelegenheiten, die innerhalb ihrer Grenzen und Zuständigkeiten liegen. Alle Mitgliedsstaaten arbeiten zusammen, um die demokratischen Werte innerhalb der Mitgliedsnationen sicherzustellen.

7. Militär

Mitgliedsstaaten haben das Recht auf eigene Gerichtsbarkeit bzw. Rechtssprechung bezüglich ihrer eigenen militärischen Angelegenheiten. Alle Mitgliedsländer können, und sind dazu ermutigt, militärisches Training und Tätigkeiten durch und mit dem Militär der Allianz zu koordinieren.